Hallenordnung


für das Tenniscenter des TSV 1894 Eltingen e. V.

 

Allgemein

Die Tennisfelder stehen ausschließlich für das Tennisspielen zur Verfügung! Das Betreten der Tennishalle ist nur mit sauberen und ausgewiesenen Tennisschuhen gestattet. Das Spielen in Joggingschuhen ist verboten. Rote Sandschuhe dürfen nicht in den Duschen oder Waschbecken der Tennishalle gereinigt werden, bei Nichteinhaltung wird der Verursacher mit einem sofortigen Spielverbot des Tenniscenters verwiesen. Die Tennisschuhe dürfen erst in der Umkleidekabine angezogen werden. Das Mitnehmen von Gläsern (offene Getränke) und Speisen in die Tennishalle ist nicht zulässig. Es besteht im gesamten Gebäude des Tenniscenters ein Rauchverbot! Für Beschädigungen jeglicher Art haben die Verursacher Rechnung zu tragen. Diese sind der Hallenverwaltung unverzüglich mitzuteilen. Jeder Hallenbenutzer wird aufgefordert auf Sauberkeit und gegenseitige Rücksichtnahme bezüglich der Lautstärke zu achten. Eventuelle Vorfälle sind der Hallenverwaltung zu melden.

Spielbetrieb

Spielberechtigt sind Personen, die ordnungsgemäß ein Abonnement oder eine Spielstunde über das Online-Buchungssystem gebucht haben. Der Hallenplatz darf von maximal vier Spielern bespielt werden, ausgenommen sind Trainerstunden und vereinsinterne Veranstaltungen. Die Spielstunde beträgt incl. Abziehen des Platzes 60 Minuten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Vermieter behält sich vor, aus internen Gründen die zugeteilten Plätze während der gebuchten Spielzeit zu ändern, bzw. zugeteilte Plätze gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete, bzw. zur Verfügungstellung anderer Spielzeiten für besondere Zwecke (z.B. Turniere, Verbandsspiele) oder Reparaturen in Anspruch zu nehmen. Die Inanspruchnahme muss dem Mieter mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt werden. Das Weiterspielen auf ungenutzten bzw. auch vermieteten Plätzen ist untersagt. Bei Nichteinhaltung wird der bis zum Ende der nächsten Stunde fällige Mietpreis in Rechnung gestellt.

Hallenzugang

Das Betreten der Tennishalle ist während den Öffnungszeiten des Bistros (siehe Aushang) uneingeschränkt möglich. Bei Schließzeiten oder ganzen Schließtagen wird zum Betreten der Halle ein Türchip benötigt. Dieser Chip ist gegen ein Pfand von Euro 10,00 bei der Hallenverwaltung erhältlich.

Beleuchtung / Heizung

Die Hallenbeleuchtung ist je nach Bedarf zwischen 7:00 - 18:00 Uhr und 22:00 - 23:00 Uhr vom Platzmieter über die jeweiligen Lichtautomaten selbst zu regeln. Zwischen 18:00 - 22:00 Uhr (ausgenommen Samstag und Sonntag) ist das Lichtgeld im Mietpreis inbegriffen. Der Preis für eine Stunde beträgt zur Zeit Euro 1,50 , einzuwerfen sind drei 50 Cent Münzen. Die Heizung ist im Mietpreis enthalten.

Hausrecht / Haftungsausschluss

Die Bevollmächtigten des Vermieters (Abteilungsvorstand u. a. bevollmächtigte Personen) üben die Rechte des Hausherrn aus. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Mietern, Mitspielern und Ersatzmietern bei Unfällen, Verlusten, Sach- und Vermögensschäden jeder Art innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf Zugängen, Zufahrten und Parkplätzen, insbesondere im Winter bei Dachlawinen. Es besteht ebenfalls keine Haftung bei Verletzungen, Verlusten von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen jeglicher Art, sowie die Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen.

Jeder Mieter bzw. Bucher und auch sonstige Gäste des Tenniscenters verpflichten sich diese Hallenordnung einzuhalten.

Gerichtsstand ist Leonberg

TSV 1894 Eltingen e. V. / Abteilung Tennis

Dezember 2010